Ein
Legalisator ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das
Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge etc. zuständig.
Die
Aufgabe des Legalisators umfasst ausschließlich die Beglaubigung der
Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages.
Die
Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Reith
im Alpbachtal mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator
persönlich bekannt sein bzw. muss ihre Identität durch zwei dem Legalisator
persönlich bekannte Personen bestätigt werden. Die Unterschrift ist persönlich
vor dem Legalisator zu leisten.
Die
Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des
Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:
- € 2,– bis zu einem
(Vertrags-)Wert von € 700,– oder bei unbestimmten Wert
- € 6,– bei einem Wert über €
700,–bis € 7.000,–
- € 15,– bei einem Wert über €
7.000,–bis € 35.000,–
- € 20,– bei einem Wert
über € 35.000,–
Die
Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die
Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die
Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30
zu entrichten.
Eine
vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Kontakt:
Ing.
Bernhard Astner
Mobil: 0650/8516045
E-Mail: b.astner8214@gmail.com