Mit der Novelle des Landespolizeigesetztes wurden neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt.
Erstmals wurde für alle Gemeinde Tirols im bebauten Gebiet einen Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt. Die Hundehalter können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen. In bestimmten Bereichen wie öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen.
Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde melden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung - Sachkundenachweis - in Form eines Kurses vorlegen. Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs tritt mit 1. April 2020 in Kraft.
Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten.
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