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Geflügelpest - "Stark erhöhtes Risikogebiet"

Geflügelpest

In „Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“, hierzu zählt auch unsere Gemeinde, muss Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden.


Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.
In „Gebieten mit erhöhtem Risiko“ gelten weiterhin folgende Biosicherheitsmaßnahmen:

• es muss eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt werden
• das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer)
• die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen
• Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
• die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
• bei einem Abfall der Futter- oder der Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde (Amtstierarzt) zu informieren.


Unabhängig von den festgelegten Risikogebieten wird derzeit generell empfohlen, Geflügel in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen zu halten. 

Auf die österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögel (nicht Singvögel oder Tauben!!) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) wird hingewiesen.

30.01.2023