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Freizeitwohnsitzabgabe - Fälligkeit 30. April

Haus

Seit 1. Jänner 2020 ist in unserer Gemeinde eine Abgabe für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz zu entrichten (Freizeitwohnsitzabgabe). 

Dieser Betrag ist bis 30. April eines jeden Jahres an die Gemeinde unter Angabe der Nutzfläche zu begleichen. 

Bitte Beachten: Verspätete Zahlungen ziehen Mahn- und Nebenspesen nach sich, bitte daher unbedingt Fälligkeitsdatum 30. April beachten und bis spätestens dahin Freizeitwohnsitzabgabe einzahlen.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung, Tel. 05337/62212-13 oder finanz@reithia.at


Wird ein Freizeitwohnsitz unbefristet oder länger als ein Jahr an ein und dieselbe Person vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, ist die Abgabe vom Mieter, Pächter etc. zu entrichten. 

Bitte informieren Sie diesen rechtzeitig über seine Verpflichtung.


Informationen zur Freizeitwohnsitzabgabe

Hier der Link zur Verordnung.

 

20.04.2022